Frau Claudia Bornemann trat nach Studium der Rechtswissenschaften in Mainz, Referendariat in Wiesbaden und einer Tätigkeit als Juristin im Personalbereich der damaligen BASF AG im Jahr 1992 in die Hessische Steuerverwaltung ein. Dort arbeitete sie zunächst im Finanzamt Wiesbaden I als Hauptsachgebietsleiterin Körperschaftsteuer, bevor sie im Jahr 2000 als Körperschaftsteuerreferentin erstmalig an die Oberfinanzdirektion Frankfurt, damals noch in der Adickesallee, wechselte.
Nach Stationen im Hessischen Ministerium der Finanzen (Innere Dienste, Aus- und Fortbildung, Personalvermittlungsstelle) und im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (Personal) kehrte Frau Bornemann 2005 als Hauptsachgebietsleiterin der Betriebsprüfungsstelle im Finanzamt Wiesbaden I in den steuerfachlichen Bereich zurück. 2010 übernahm sie die Leitung des Finanzamts Rheingau-Taunus. Es folgten die Finanzämter Wiesbaden I (2016) und Frankfurt am Main V-Höchst (2022), wo sie ebenfalls als Amtsleiterin tätig war. Im Rahmen der Strukturmaßnahmen zur organisatorischen und fachlichen Stärkung der Hessischen Steuerverwaltung war sie ab 2023 zugleich als Leiterin des Aufbaustabs für die Fusion der fünf Frankfurter Finanzämter zuständig. Nach deren Vollzug im März 2024 leitete Frau Bornemann das neue Finanzamt Frankfurt.
Im Juli 2025 übernahm sie als Finanzpräsidentin die Leitung der Landeszentralabteilung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main.