Die Finanzverwaltung - und innerhalb der Finanzverwaltung die Steuerverwaltung - ist derjenige Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt. In der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen oberste Behörde. Darunter gibt es eine Reihe Oberbehörden, die spezielle Aufgaben erledigen, für die der Bund zuständig ist.
Die Hessische Finanzverwaltung ist eine Landesbehörde. Sie ist durch einen dreistufigen Behördenaufbau gekennzeichnet. Oberste Finanzbehörde ist das Hessische Ministerium der Finanzen, nachgeordnet ist die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main als Mittelbehörde. Die wichtigsten Serviceeinheiten sind die 33 hessischen Finanzämter.
In der Hessischen Finanzverwaltung arbeiten ca. 16.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daran, Steuern zu erheben und zu verwalten (damit sind ca. 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt), einen Entwurf für den Haushalt aufzustellen, oder Staatsschulden und Staatsvermögen zu verwalten.
Darüber hinaus gehören zur hessischen Finanzverwaltung folgende Landesbetriebe:
- Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)Öffnet sich in einem neuen Fenster
- Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Ein starker Arbeitgeber für motivierte Beschäftigte
Mehr Informationen zu Ausbildungsmöglichkeiten in der Hessischen Finanzverwaltung finden Sie unter
https://finanzverwaltung-mein-job.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.