Die Besitz- und Verkehrsteuerabteilung ist mit den 33 nachgeordneten Finanzämtern für die Festsetzung und Erhebung der Besitz- und Verkehrsteuern in Hessen zuständig. Sie steuert den Vollzug der Steuergesetze und unterstützt und beaufsichtigt die Geschäftsführung der Finanzämter.
Die Oberfinanzdirektion
Besitz- und Verkehrsteuerabteilung
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