Landeszentralabteilung

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Die Landeszentralabteilung unterstützt die Finanzämter im administrativen Bereich durch Serviceleistungen insbesondere in der Personalwirtschaft und der Organisation, stellt den Dienststellen die erforderlichen Ressourcen, insbesondere auch die technischen, zur Verfügung, ist verantwortlich für die Schaffung leistungsfähiger Strukturen und sorgt für effiziente Verwaltungsabläufe und effektive Automationsunterstützung. Als Einstellungsbehörde ist sie darüber hinaus auch für alle Personalfragen zuständig.

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