Bauabteilung

Bundesbau, Vergabe- und Vertragsangelegenheiten, Korruptionsschutz

Seit sich im Jahr 1950 Bund und Länder darauf verständigt haben, dass Baumaßnahmen des Bundes im Wege der Organleihe von den Bauverwaltungen der Länder ausgeführt werden, handeln die beauftragten hessischen Dienststellen nach außen für die Bundesrepublik Deutschland.

Die Aufgaben der Fachaufsicht für den Bundesbau in Hessen werden von der Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main als sog. „Fachaufsicht führende Ebene“ wahrgenommen, mit der Ausführung der Baumaßnahmen ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) mit seinen sechs Niederlassungen als „baudurchführende Ebene“ beauftragt.

Grundlage für das Handeln der hessischen Bauverwaltung ist die im Dezember 2020 von den Vertragsparteien Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Land Hessen unterzeichnete Bundesbau-Vereinbarung Hessen.
Die Bauabteilung ist im Land Hessen für Bauaufgaben des Bundes im In- und Ausland zuständig und hat darauf zu achten, dass die Bauangelegenheiten des Bundes unter Beachtung der Bundeshaushaltsordnung und der für den Bundesbau geltenden Regelwerke, insbesondere der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes und der für den Bund geltenden Vergabevorschriften, sowie unter Beachtung der baukulturellen und baupolitischen Ziele und Vorgaben des Bundes erfolgt.
Schwerpunkte der Bautätigkeit sind die Liegenschaften des zivilen Bundesbaus, der Bundeswehr, der US-amerikanischen Gaststreitkräfte und der NATO. Die Bauabteilung koordiniert außerdem Baumaßnahmen für Dritte, die im Interesse des Bundes liegen, und betreut Projekte, sogenannte Zuwendungsbaumaßnahmen, die vom Bund finanziell gefördert werden.

Aufgaben der Bauabteilung

Zu den Kernaufgaben der Bauabteilung gehören neben projektübergreifenden Tätigkeiten und baufachlicher Grundsatzarbeit die fachtechnische Beratung der Gebäudenutzer und des LBIH. Die Bauabteilung ist zuständig für eine Recht- und Zweckmäßigkeitskontrolle des Handelns der baudurchführenden Ebene und hat sich zum Ziel gesetzt, die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche, gestalterisch, funktionell und technisch einwandfreie Durchführung der Baumaßnahmen zu schaffen.
Darüber hinaus werden in der Abteilung für Bundes- und Landesbau die Aufgaben zum Korruptionsschutz und zur Schlichtung von Vergabebeschwerden wahrgenommen. So ist im Referat Korruptionsschutz die Informationsstelle nach § 17 HVTG angesiedelt.

Die Bauabteilung umfasst die Referate:

  • Ba 1 - Controlling, Haushalt und Organisation
  • Ba 2 - Fachaufsicht Bundesbau Zivil und Zuwendungsbau
  • Ba 3 - Fachaufsicht Bundesbau Militär und Gaststreitkräfte
  • Ba 4 - Vergabe- und Vertragsangelegenheiten, einschließlich Nachprüfungs- und Schlichtungsstelle
  • Ba 5 - Korruptionsschutz
  • Ba 6 - Großprojekte/Geschäftsstelle Großprojekte und Risikomanagement

und die Stabstelle Ba a Sonderaufgaben Bund

Schlagworte zum Thema