- Über 500.000 Bescheide über Grundsteuermessbetrag sind versendet
- Abgabe auch nach Fristende möglich und nötig
- Service der Steuerverwaltung steht weiterhin zur Verfügung
„Die Hessische Steuerverwaltung erstellt und versendet mehrere tausend Bescheide über den Grundsteuermessbetrag pro Tag. Nun wurde bereits der 500.000ste Bescheid versendet. Aktuell stehen wir bei rund 520.000 verschickten Bescheiden. Ein Viertel der Erklärungen ist also schon bearbeitet“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute. Er gab zusammen mit Hessens Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg einen Überblick über den Stand der Umsetzung der Grundsteuerreform rund zwei Wochen nach dem Ende der Abgabefrist für die Steuerpflichtigen am 31. Januar.
Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg ist mit dem aktuellen Verlauf der Reformumsetzung zufrieden: „Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern arbeiten nicht nur schnell, sondern wie gewohnt auch mit großer Sorgfalt. Es ist uns ein großes Anliegen, dass die Bürgerinnen und Bürger zeitnah ihren neuen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten. Hierfür arbeiten die Kolleginnen und Kollegen in den Bewertungsstellen der Finanzämter mit großem Engagement. Durch die Grundsteuerreform kommt erstmals ein ganz neues Verfahren mit einem komplett neuen Steuerprogramm zur Anwendung.“
Die Bearbeitung aller rund 2,8 Millionen hessischen Grundstücke wird trotz des guten Reformfortschritts erwartungsgemäß weiterhin Zeit benötigen. „Wir können daher nicht individuell für jeden einzelnen Bescheid und jedes zuständige Finanzamt das genaue Verarbeitungsdatum nennen“, merkte der Oberfinanzpräsident an.
„Wer den Bescheid in Händen hält, würde sicherlich gerne wissen, was dies am Ende in Euro für ihre oder seine Grundsteuer-Zahlung bedeutet. Das ist aber noch nicht möglich, denn erst der von der Kommune festgesetzte Hebesatz macht die Berechnung möglich. Wer mit dem aktuell gültigen Hebesatz rechnet, kommt jedenfalls nicht zum richtigen Ergebnis“, erläuterte Finanzminister Boddenberg. „Die Kommunen können und werden erst im Laufe des Jahres 2024 ihren Hebesatz für die neue Grundsteuer festsetzen. Wir werden ihnen eine Hebesatzempfehlung geben, um die von der Kommunalen Familie politisch zugesagte Aufkommensneutralität jeweils vor Ort zu ermöglichen. Diese Hebesatzempfehlung werden wir auch veröffentlichen. Die Entscheidung trifft am Ende aber selbstverständlich die Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher nicht jetzt schon von fiktiven Berechnungen verunsichern lassen.“
Zwischenstand rund zwei Wochen nach Ende der Abgabefrist
„Über zwei Millionen Grundsteuererklärungen sind inzwischen eingegangen und es werden nach wie vor täglich mehr. Auch nach Fristende bleibt ein fortlaufender Erklärungseingang zu verzeichnen. Das haben wir erwartet und es ist auch nötig“, sagte Finanzminister Boddenberg.
Bis zum 16. Februar sind in Hessen rund 2,3 Mio. Erklärungen eingegangen. Rund 92 Prozent davon wurden laut ELSTER-Portal elektronisch abgegeben: 2.091.365. Rund 8 Prozent der Erklärungen gingen in Papierform ein: 187.445. Insgesamt sind damit rund 80 Prozent der Erklärungen eingegangen. Damit liegen wir bundesweit nach wie vor in der Spitzengruppe.
Abgabe ist weiterhin möglich!
„Die Frist ist rum, aber die Abgabe ist weiterhin möglich und erforderlich“, betonte Boddenberg erneut. „Die Hessische Steuerverwaltung wird unmittelbar nach Ostern Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die bis dahin immer noch nicht abgegeben haben. Das wird die letzte Erinnerung sein. Wer der Erklärungspflicht nicht nachkommt, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt. Diese Schätzungen sind natürlich mit Unsicherheiten verbunden“, erinnerte der Finanzminister.
Service der Steuerverwaltung steht weiterhin zur Verfügung
Nicht nur die Abgabe ist weiterhin möglich: Auch der Service der Hessischen Steuerverwaltung steht selbstverständlich weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Die Informationsseite
grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster wird auch zukünftig fortlaufend aktualisiert und auf den Informationsbedarf angepasst.
Erklärungseingänge in den Finanzämtern
Nach Finanzamtszuständigkeit gibt die folgende Tabelle einen Überblick über die Anzahl der Erklärungseingänge zum 16. Februar 2023. Die Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz in den Zuständigkeitsbereichen der Finanzämter Hofheim am Taunus (85,08 Prozent), Rheingau-Taunus (84,02 Prozent), Darmstadt (83,48 Prozent), Friedberg (82,92 Prozent) und Dieburg (82,39 Prozent) sind dabei hessenweite Spitzenreiter bei der Erklärungsabgabe.
Hier die Zahlen der Finanzämter im Überblick:
Finanzamt* | Sollwert** | Istwert*** | % |
---|---|---|---|
Alsfeld-Lauterbach | 70.449 | 54.469 | 77,32% |
Bad Homburg vor der Höhe | 113.613 | 93.026 | 81,88% |
Bensheim | 126.585 | 103.329 | 81,63% |
Darmstadt | 129.406 | 108.026 | 83,48% |
Dieburg | 62.907 | 51.828 | 82,39% |
Dillenburg | 79.116 | 59.513 | 75,22% |
Eschwege-Witzenhausen | 65.747 | 51.183 | 77,85% |
Frankfurt am Main III | 200.506 | 153.863 | 76,74% |
Friedberg (Hessen) | 104.694 | 86.808 | 82,92% |
Fulda | 102.451 | 79.972 | 78,06% |
Gelnhausen | 96.579 | 76.490 | 79,20% |
Gießen | 134.482 | 106.747 | 79,38% |
Groß-Gerau | 105.863 | 83.942 | 79,29% |
Hanau | 106.621 | 87.334 | 81,91% |
Hersfeld-Rotenburg | 66.741 | 52.766 | 79,06% |
Hofheim am Taunus | 107.801 | 91.716 | 85,08% |
Kassel | 183.596 | 146.691 | 79,90% |
Korbach-Frankenberg | 94.382 | 72.266 | 76,57% |
Langen | 68.276 | 54.797 | 80,26% |
Limburg-Weilburg | 101.282 | 75.585 | 74,63% |
Marburg-Biedenkopf | 127.299 | 98.388 | 77,29% |
Michelstadt | 61.105 | 47.810 | 78,24% |
Nidda | 54.300 | 41.205 | 75,88% |
Offenbach am Main II | 123.643 | 99.081 | 80,13% |
Rheingau-Taunus | 99.826 | 83.875 | 84,02% |
Schwalm-Eder | 96.690 | 76.886 | 79,52% |
Wetzlar | 80.219 | 65.782 | 82,00% |
Wiesbaden | 93.451 | 75.432 | 80,72% |
Hessen | 2.857.630 | 2.278.810 | 79,74% |
* aufgeführt sind nur die Finanzämter mit Bewertungsstellen, da nur dort Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag eingehen und bearbeitet werden
** Sollwert: Anzahl der wirtschaftlichen Einheiten, für die eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben ist
*** Istwert: Anzahl der eingegangenen Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag