Hessens Finanzminister Michael Boddenberg

Bereits über eine halbe Million Bescheide in Hessen versendet

Pressemitteilung vom 17.02.2023

  • Über 500.000 Bescheide über Grundsteuermessbetrag sind versendet
  • Abgabe auch nach Fristende möglich und nötig
  • Service der Steuerverwaltung steht weiterhin zur Verfügung

„Die Hessische Steuerverwaltung erstellt und versendet mehrere tausend Bescheide über den Grundsteuermessbetrag pro Tag. Nun wurde bereits der 500.000ste Bescheid versendet. Aktuell stehen wir bei rund 520.000 verschickten Bescheiden. Ein Viertel der Erklärungen ist also schon bearbeitet“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute. Er gab zusammen mit Hessens Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg einen Überblick über den Stand der Umsetzung der Grundsteuerreform rund zwei Wochen nach dem Ende der Abgabefrist für die Steuerpflichtigen am 31. Januar.

Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg ist mit dem aktuellen Verlauf der Reformumsetzung zufrieden: „Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern arbeiten nicht nur schnell, sondern wie gewohnt auch mit großer Sorgfalt. Es ist uns ein großes Anliegen, dass die Bürgerinnen und Bürger zeitnah ihren neuen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten. Hierfür arbeiten die Kolleginnen und Kollegen in den Bewertungsstellen der Finanzämter mit großem Engagement. Durch die Grundsteuerreform kommt erstmals ein ganz neues Verfahren mit einem komplett neuen Steuerprogramm zur Anwendung.“

Die Bearbeitung aller rund 2,8 Millionen hessischen Grundstücke wird trotz des guten Reformfortschritts erwartungsgemäß weiterhin Zeit benötigen. „Wir können daher nicht individuell für jeden einzelnen Bescheid und jedes zuständige Finanzamt das genaue Verarbeitungsdatum nennen“, merkte der Oberfinanzpräsident an.

„Wer den Bescheid in Händen hält, würde sicherlich gerne wissen, was dies am Ende in Euro für ihre oder seine Grundsteuer-Zahlung bedeutet. Das ist aber noch nicht möglich, denn erst der von der Kommune festgesetzte Hebesatz macht die Berechnung möglich. Wer mit dem aktuell gültigen Hebesatz rechnet, kommt jedenfalls nicht zum richtigen Ergebnis“, erläuterte Finanzminister Boddenberg. „Die Kommunen können und werden erst im Laufe des Jahres 2024 ihren Hebesatz für die neue Grundsteuer festsetzen. Wir werden ihnen eine Hebesatzempfehlung geben, um die von der Kommunalen Familie politisch zugesagte Aufkommensneutralität jeweils vor Ort zu ermöglichen. Diese Hebesatzempfehlung werden wir auch veröffentlichen. Die Entscheidung trifft am Ende aber selbstverständlich die Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher nicht jetzt schon von fiktiven Berechnungen verunsichern lassen.“

Zwischenstand rund zwei Wochen nach Ende der Abgabefrist

„Über zwei Millionen Grundsteuererklärungen sind inzwischen eingegangen und es werden nach wie vor täglich mehr. Auch nach Fristende bleibt ein fortlaufender Erklärungseingang zu verzeichnen. Das haben wir erwartet und es ist auch nötig“, sagte Finanzminister Boddenberg.

Bis zum 16. Februar sind in Hessen rund 2,3 Mio. Erklärungen eingegangen. Rund 92 Prozent davon wurden laut ELSTER-Portal elektronisch abgegeben: 2.091.365. Rund 8 Prozent der Erklärungen gingen in Papierform ein: 187.445. Insgesamt sind damit rund 80 Prozent der Erklärungen eingegangen. Damit liegen wir bundesweit nach wie vor in der Spitzengruppe.

Abgabe ist weiterhin möglich!

„Die Frist ist rum, aber die Abgabe ist weiterhin möglich und erforderlich“, betonte Boddenberg erneut. „Die Hessische Steuerverwaltung wird unmittelbar nach Ostern Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die bis dahin immer noch nicht abgegeben haben. Das wird die letzte Erinnerung sein. Wer der Erklärungspflicht nicht nachkommt, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt. Diese Schätzungen sind natürlich mit Unsicherheiten verbunden“, erinnerte der Finanzminister.

Service der Steuerverwaltung steht weiterhin zur Verfügung

Nicht nur die Abgabe ist weiterhin möglich: Auch der Service der Hessischen Steuerverwaltung steht selbstverständlich weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Die Informationsseite

 

grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster wird auch zukünftig fortlaufend aktualisiert und auf den Informationsbedarf angepasst.

Erklärungseingänge in den Finanzämtern

Nach Finanzamtszuständigkeit gibt die folgende Tabelle einen Überblick über die Anzahl der Erklärungseingänge zum 16. Februar 2023. Die Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz in den Zuständigkeitsbereichen der Finanzämter Hofheim am Taunus (85,08 Prozent), Rheingau-Taunus (84,02 Prozent), Darmstadt (83,48 Prozent), Friedberg (82,92 Prozent) und Dieburg (82,39 Prozent) sind dabei hessenweite Spitzenreiter bei der Erklärungsabgabe.

Hier die Zahlen der Finanzämter im Überblick:

Finanzamt* Sollwert** Istwert*** %
Alsfeld-Lauterbach 70.449 54.469 77,32%
Bad Homburg vor der Höhe 113.613 93.026 81,88%
Bensheim 126.585 103.329 81,63%
Darmstadt 129.406 108.026 83,48%
Dieburg 62.907 51.828 82,39%
Dillenburg 79.116 59.513 75,22%
Eschwege-Witzenhausen 65.747 51.183 77,85%
Frankfurt am Main III 200.506 153.863 76,74%
Friedberg (Hessen) 104.694 86.808 82,92%
Fulda 102.451 79.972 78,06%
Gelnhausen 96.579 76.490 79,20%
Gießen 134.482 106.747 79,38%
Groß-Gerau 105.863 83.942 79,29%
Hanau 106.621 87.334 81,91%
Hersfeld-Rotenburg 66.741 52.766 79,06%
Hofheim am Taunus 107.801 91.716 85,08%
Kassel 183.596 146.691 79,90%
Korbach-Frankenberg 94.382 72.266 76,57%
Langen 68.276 54.797 80,26%
Limburg-Weilburg 101.282 75.585 74,63%
Marburg-Biedenkopf 127.299 98.388 77,29%
Michelstadt 61.105 47.810 78,24%
Nidda 54.300 41.205 75,88%
Offenbach am Main II 123.643 99.081 80,13%
Rheingau-Taunus 99.826 83.875 84,02%
Schwalm-Eder 96.690 76.886 79,52%
Wetzlar 80.219 65.782 82,00%
Wiesbaden 93.451 75.432 80,72%
Hessen 2.857.630 2.278.810 79,74%

 *     aufgeführt sind nur die Finanzämter mit Bewertungsstellen, da nur dort Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag eingehen und bearbeitet werden

**    Sollwert: Anzahl der wirtschaftlichen Einheiten, für die eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben ist

***  Istwert: Anzahl der eingegangenen Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag

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